Sanierung im Insolvenzverfahren

Ein Weg zur Unternehmensfortführung

Die Insolvenz eines Unternehmens wird oft fälschlicherweise mit dessen Schließung gleichgesetzt. Dieses Vorurteil verkennt die vielfältigen Möglichkeiten, die ein Insolvenzverfahren bietet, um ein Unternehmen zu sanieren und dauerhaft am Markt zu erhalten. Insbesondere die Eigenverwaltung als Form des Insolvenzverfahrens eröffnet Unternehmen Gestaltungsfreiräume, um eine nachhaltige Fortführung zu sichern.
 

Insolvenz: Chance statt Ende

Ein Insolvenzverfahren dient in erster Linie dem Ziel, Gläubiger zu befriedigen. Doch dies bedeutet nicht zwangsläufig die Liquidation des Unternehmens. Im Rahmen einer Sanierung können Unternehmen restrukturiert und wettbewerbsfähig gemacht werden. Durch Maßnahmen wie die Reduzierung von Verbindlichkeiten, die Optimierung von Prozessen oder die Anpassung des Geschäftsmodells kann die Grundlage für eine erfolgreiche Zukunft geschaffen werden. Nach einer gelungenen Sanierung setzen viele Unternehmen ihren Betrieb fort – oft gestärkt und mit neuer Perspektive.

Eigenverwaltung: Kontrolle behalten, Sanierung gestalten

Die Eigenverwaltung gemäß § 270 InsO ist ein besonders attraktives Instrument für sanierungswillige Unternehmen. Hierbei bleibt die Geschäftsführung im Amt und behält die Kontrolle über den operativen Betrieb sowie die Sanierungsmaßnahmen, während ein Sachwalter die Einhaltung insolvenzrechtlicher Vorgaben überwacht. Dies ermöglicht eine flexible und unternehmensnahe Umsetzung der Sanierung.

Zu den Gestaltungsmöglichkeiten in der Eigenverwaltung zählen:

  • Verhandlungen mit Gläubigern, um Schulden zu reduzieren (sog. „Haircut“),
  • die Anpassung von Arbeitsverträgen oder die Schließung unrentabler Standorte,
  • die Entwicklung eines Insolvenzplans, der die Sanierungsmaßnahmen und die Verteilung an Gläubiger regelt.

Der Insolvenzplan ist das Herzstück der Sanierung. 

Er legt fest, wie das Unternehmen restrukturiert wird und wie die Gläubiger bedient werden. Erfolgreiche Beispiele zeigen, dass Unternehmen nach Abschluss des Verfahrens ihre Geschäftstätigkeit fortführen und sogar Marktanteile zurückgewinnen können.

Fazit

Ein Insolvenzverfahren ist kein Synonym für das Ende eines Unternehmens. Insbesondere die Eigenverwaltung bietet die Chance, ein Unternehmen zu sanieren und dauerhaft zu erhalten. Statt Schließung steht die Fortführung im Fokus – ein Ziel, das durch kluge Restrukturierung und enge Zusammenarbeit mit Gläubigern, Beratern und Gerichten erreicht werden kann. Unternehmen, die diesen Weg gehen, beweisen: Insolvenz kann der Startschuss für einen Neuanfang sein.

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